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Ermert-Consulting

Förderung (Beratungskosten)

Folgende Förderprogramme stehen Ihnen für die Beratungskostenförderung aktuell in NRW zur Verfügung.

Spezielle weitere Fördermittel für Ihr Vorhaben sind hier nicht genannt, können aber für Sie ermittelt werden.

Allgemeine Beratung - Unternehmensberatung

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe, müssen mindestens ein Jahr am Markt bestehen.

Sie erhalten Zuschüsse zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Höchstzuschuss in den alten Bundesländern 50 % maximal 1.500 Euro.

weitere Details siehe: www.bafa.de

Gründungsberatung

Als Existenzgründer haben Sie die Möglichkeit, sich Beratungskosten fördern zu lassen. Bei der Gründungsberatung in NRW gibt es abhängig von Ihren persönlichen Voraussetzungen unterschiedliche Zuschüsse.

Bei einer Gründungsberatung sind bis zu 4 Tagewerke, bei Betriebsübernahmen bis zu 6 Tagewerke innerhalb von 12 Monaten förderfähig.

Die Zuschuss beträgt 50 % eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 €.

Bezieher von Arbeitslosengeld II sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende mit vergleichbarer Einkommenslage haben die Möglichkeit einen erhöhten Fördersatz von 80 % des Tageswerksatzes für in Anspruch genommene Beratungen zu erhalten,
maximal jedoch 400 €.

 Es besteht auch die Möglichkeit der Förderung einer Zirkelberatung. Hierunter versteht man eine Kombination aus Gruppen- und Einzelberatung für in der Regel vier, maximal sechs Personen. Bei Zirkelberatungen beträgt der Zuschuss grds. 400 €.

Bei Gründerinnen und Gründern, die Arbeitslosengeld I oder II beziehen sowie bei Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrenden mit vergleichbarer Einkommenslage kann der Zuschuss auf 720 € erhöht werden. Der Eigenanteil beträgt bei Zirkelberatungen mind. 50 €.

weitere Details unter: www.startcenter.nrw.de

Potentialberatung

Eine Potentialberatung können kleine und mittlere Betriebe in

Nordrhein-Westfalen mit weniger als 250 Beschäftigten in Anspruch nehmen.

Bezuschusst werden 50 Prozent der notwendigen Ausgaben für Beratungstage - bis maximal 500 Euro pro Beratungstag.

Die Potentialberatung kann zwischen einem und bis zu 15 Tagen dauern. 

Die Potentialberatung soll Unternehmen befähigen, mittels einer beteiligungsorientierten Analyse ihre Schwächen und Erfolgspotenziale einen Handlungsplan zur Optimierung betrieblicher Abläufe zu entwickeln und Umsetzungsschritte einzuleiten.

Sie deckt dabei ein breites Spektrum von Themen ab wie z.B. Arbeitsorganisation und -gestaltung, Kompetenzentwicklung oder die Förderung von Gesundheit am Arbeitsplatz.

weitere Infos unter: http://potentialberatung.nrw.de

Intensivberatung im Rahmen des Regionalen  Wirtschaftsförderungsprogramms des Landes NRW

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können externe Beratungsleistungen in Anspruch nehmen um akute Krisensituationen zu überwinden und notwendige Restrukturierungsmaßnahmen einzuleiten.

Das Programm gilt für Unternehmen, die länger als 3 Jahre am Markt vertreten sind und aufgrund externer Ereignisse, wie z. B. Forderungsausfall, Wegbrechen eines Großkunden, Umsatzeinbruch etc., in eine existenzbedrohende Krise (erheblicher Eigenkapitalverlust) geraten sind.

Die Unternehmen erhalten einen 50%igen Beratungskostenzuschuss zu einem max. Tageshöchstsatz von netto 1.250,- EUR.

Grundsätzlich werden zunächst 5 Tagewerke für die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie gefördert, an die sich eine mögliche zweite Phase zur Umsetzungsberatung mit 10 Tagewerken anschließen kann.

weiter Informationen erhalten Sie unter: www.nrwbank.de

Gründercoaching Deutschland

Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen in den ersten fünf Jahren der Start- und Festigungsphase nach Gründung.

Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit können eine erhöhte Förderung erhalten. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt in den neuen Bundesländern 75%, in den alten Bundesländern  50% des Beraterhonorars bei einem maximalen Tagessatz von 800 EUR. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 EUR nicht überschreiten.

Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten einen erhöhten Zuschuss von 90% des Beraterhonorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4.000 EUR.

weitere Informationen unter: www.kfw-mittelstandsbank.de

Runder Tisch KfW -  Beratung von Unternehmen in           Schwierigkeiten

m Rahmen des Runden Tischs werden Unternehmen in Schwierigkeiten durch Betreuungs- und Beratungsangebote unterstützt.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Der Projektbetreuer erstellt eine Schwachstellen- und Betriebsanalyse und erarbeitet bei positiver Betriebsbewertung einen Lösungsvorschlag.

Der Unternehmenscheck umfasst maximal zehn Tagewerke à acht Stunden, in Höhe von 160 EUR pro Einsatztag.

weitere Informationen: www.unternehmenssicherungs-beratung.de

Turn Around Beratung

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Das Unternehmen muss aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sein.

Es wir eine Schwachstellenanalyse erarbeitet, die konkrete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Unternehmens aufzeigt.

Die Schwachstellenanalyse darf nicht älter als acht Wochen sein.

Der Beratungszeitraum umfasst maximal 8 Monate und muss spätestens bis zum 31. August 2014 abgeschlossen sein.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe des Zuschusses beträgt in den neuen Bundesländern 75%, in den alten Bundesländern  50% des Beraterhonorars bei einem maximalen Tagessatz von 800 EUR. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.

Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 8.000 EUR nicht überschreiten.

weitere Infomationen unter: www.unternehmenssicherungs-beratung.de